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Das Kyotoprotokoll
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Die weltweite Umsetzung des Kyotoprotokolles
ist seit Februar 2005 für die Unterzeichnerstaaten verbindlich.
Das Protokoll wurde 1997 auf der dritten internationalen Klimakonferenz
in der japanischen Stadt Kyoto verhandelt und verabschiedet. Es
ist eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung, in der
sich die jeweiligen Länder zu konkreten Reduzierungen der Treibhausgasemissionen
bis 2012 verpflichten. Insgesamt soll zwischen 2008 bis 2012 eine
Reduzierung um mindestens fünf Prozent gegenüber dem Niveau
von 1990 erreicht werden. Da die Staaten unterschiedlich zu den
weltweiten Kohlendioxid-Emissionen beitragen, legt das Kyoto-Protokoll
für alle beteiligten Länder unterschiedliche Reduktionszahlen
fest. Deutschland muss seine Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahr
2010 um 21 Prozent senken.
Nach Ratifizierung durch die Europäische Union war das Inkrafttreten
schließlich davon abhängig, dass ein weiterer der drei
weltweit größten Verursacher von Treibhausgas-Emissionen
(USA, Russland, EU) das Protokoll ratifiziert. Dieser Fall ist nun
eingetreten. Russland hat mit der Unterschrift von Präsident
Wladimir Putin das Protokoll ratifiziert und bei der UNO hinterlegt.
Somit ist es am 16. Februar 2005 in Kraft getreten.
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Was sind Treibhausgase?
Mit Klimagas oder Treibhausgas werden die Gase bezeichnet, die wesentlich
zum Treibhauseffekt beitragen: Kohlendioxyd (CO2), Methan (CH4),
Lachgas (Distickstoffoxyd N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW),
Schwefelhexafluorid (SF6).
Der Anteil des jeweiligen Treibhausgases am gesamten Treibhauseffekt
beträgt: CO2 64 Prozent, CH4 20 Prozent, FCKW 10 Prozent, N2O
6 Prozent.
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Wie ist die Lastenverteilung in der EU?
Das Kyoto-Protokoll fordert für alle 15 EU-Staaten im Block
eine Reduzierung der Treibhausgase um durchschnittlich 8 Prozent
im Zeitraum 2008 bis 2012. Die Lastenverteilung auf die einzelnen
EU-Staaten wurde von den EU-Umweltministern vorgenommen. Berücksichtigt
wurden dabei die bisherige Höhe der Emissionen pro Kopf sowie
gegebenenfalls der Nachholbedarf bei der Entwicklung.
Prozentuale geforderte Veränderung der Emissionen
von 6 Treibhausgasen (in % im Vergleich zu 1990) |
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| Belgien |
- 7,5 |
| Dänemark |
- 21,0 |
| Deutschland |
- 21,0 |
| Finnland |
0 |
| Frankreich |
0 |
| Großbritannien |
- 12,5 |
| Griechenland |
+ 25,0 |
| Irland |
+ 13,0 |
| Italien |
- 6,5 |
| Luxemburg |
- 28,0 |
| Niederlande |
- 6,0 |
| Österreich |
- 13,0 |
| Portugal |
+ 27,0 |
| Schweden |
+ 4,0 |
| Spanien |
+ 15,0 |
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Was sind die Kernpunkte des Protokolls?
(Auszug aus dem Kyoto-Protokoll)
Die Staaten verpflichten sich, entsprechend ihren nationalen Gegebenheiten,
folgende Politiken und Maßnahmen umzusetzen oder näher
auszugestalten:
Verbesserung der Energieeffizienz in maßgeblichen Bereichen
der Volkswirtschaft,
Schutz und Verstärkung von Senken und Speichern von nicht durch
das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgasen unter Berücksichtigung
der eigenen Verpflichtungen im Rahmen einschlägiger internationaler
Umweltübereinkünfte sowie Förderung nachhaltiger
Waldbewirtschaftungsmethoden, Aufforstung und Wiederaufforstung.
(Das Montrealer Protokoll ist eine UN-Vereinbarung von 1989 zum
Ausstieg aus der Verwendung ozonschichtzerstörender Substanzen
wie zum Beispiel Fluorkohlenwasserstoff)
Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsformen
unter Berücksichtigung von Überlegungen zu Klimaänderungen,
Erforschung und Förderung, Entwicklung und vermehrte Nutzung
von neuen und erneuerbaren Energieformen, von Technologien zur Bindung
von Kohlendioxid und von fortschrittlichen und innovativen umweltverträglichen
Technologien,
fortschreitende Verringerung oder schrittweise Abschaffung von Marktverzerrungen,
steuerlichen Anreizen, Steuer- und Abgabenbefreiungen und Subventionen,
die im Widerspruch zum Ziel des Übereinkommens stehen, in allen
Treibhausgase verursachenden Sektoren und Anwendung von Marktinstrumenten,
Ermutigung zu geeigneten Reformen in maßgeblichen Bereichen
mit dem Ziel, Politiken und Maßnahmen zur Begrenzung oder
Reduktion von Emissionen von nicht durch das Montrealer Protokoll
geregelten Treibhausgasen zu fördern,
Maßnahmen zur Begrenzung oder Reduktion von Emissionen der
Treibhausgase des Verkehrsbereiches, die nicht durch das Montrealer
Protokoll geregelt sind,
Begrenzung oder Reduktion von Methan-Emissionen durch Rückgewinnung
und Nutzung im Bereich der Abfallwirtschaft sowie bei Gewinnung,
Beförderung und Verteilung von Energie.
entnommen der Internetseite der Bundesregierung:
http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Kyoto-Protokoll-,12011/Kyoto-Protokoll-allgemein.htm
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