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Kyotoprotokoll

 
 
 
Kernpunkte des Protokolls
 



Das Kyotoprotokoll

 

Die weltweite Umsetzung des Kyotoprotokolles ist seit Februar 2005 für die Unterzeichnerstaaten verbindlich. Das Protokoll wurde 1997 auf der dritten internationalen Klimakonferenz in der japanischen Stadt Kyoto verhandelt und verabschiedet. Es ist eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung, in der sich die jeweiligen Länder zu konkreten Reduzierungen der Treibhausgasemissionen bis 2012 verpflichten. Insgesamt soll zwischen 2008 bis 2012 eine Reduzierung um mindestens fünf Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 erreicht werden. Da die Staaten unterschiedlich zu den weltweiten Kohlendioxid-Emissionen beitragen, legt das Kyoto-Protokoll für alle beteiligten Länder unterschiedliche Reduktionszahlen fest. Deutschland muss seine Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahr 2010 um 21 Prozent senken.
Nach Ratifizierung durch die Europäische Union war das Inkrafttreten schließlich davon abhängig, dass ein weiterer der drei weltweit größten Verursacher von Treibhausgas-Emissionen (USA, Russland, EU) das Protokoll ratifiziert. Dieser Fall ist nun eingetreten. Russland hat mit der Unterschrift von Präsident Wladimir Putin das Protokoll ratifiziert und bei der UNO hinterlegt. Somit ist es am 16. Februar 2005 in Kraft getreten.

 



Was sind Treibhausgase?


Mit Klimagas oder Treibhausgas werden die Gase bezeichnet, die wesentlich zum Treibhauseffekt beitragen: Kohlendioxyd (CO2), Methan (CH4), Lachgas (Distickstoffoxyd N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW), Schwefelhexafluorid (SF6).
Der Anteil des jeweiligen Treibhausgases am gesamten Treibhauseffekt beträgt: CO2 64 Prozent, CH4 20 Prozent, FCKW 10 Prozent, N2O 6 Prozent.

 



Wie ist die Lastenverteilung in der EU?


Das Kyoto-Protokoll fordert für alle 15 EU-Staaten im Block eine Reduzierung der Treibhausgase um durchschnittlich 8 Prozent im Zeitraum 2008 bis 2012. Die Lastenverteilung auf die einzelnen EU-Staaten wurde von den EU-Umweltministern vorgenommen. Berücksichtigt wurden dabei die bisherige Höhe der Emissionen pro Kopf sowie gegebenenfalls der Nachholbedarf bei der Entwicklung.

Prozentuale geforderte Veränderung der Emissionen
von 6 Treibhausgasen (in % im Vergleich zu 1990)
 
Belgien - 7,5
Dänemark - 21,0
Deutschland - 21,0
Finnland 0
Frankreich 0
Großbritannien - 12,5
Griechenland + 25,0
Irland + 13,0
Italien - 6,5
Luxemburg - 28,0
Niederlande - 6,0
Österreich - 13,0
Portugal + 27,0
Schweden + 4,0
Spanien + 15,0

 

 



Was sind die Kernpunkte des Protokolls?



(Auszug aus dem Kyoto-Protokoll)
Die Staaten verpflichten sich, entsprechend ihren nationalen Gegebenheiten, folgende Politiken und Maßnahmen umzusetzen oder näher auszugestalten:
Verbesserung der Energieeffizienz in maßgeblichen Bereichen der Volkswirtschaft,
Schutz und Verstärkung von Senken und Speichern von nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgasen unter Berücksichtigung der eigenen Verpflichtungen im Rahmen einschlägiger internationaler Umweltübereinkünfte sowie Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftungsmethoden, Aufforstung und Wiederaufforstung. (Das Montrealer Protokoll ist eine UN-Vereinbarung von 1989 zum Ausstieg aus der Verwendung ozonschichtzerstörender Substanzen wie zum Beispiel Fluorkohlenwasserstoff)

Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsformen unter Berücksichtigung von Überlegungen zu Klimaänderungen,
Erforschung und Förderung, Entwicklung und vermehrte Nutzung von neuen und erneuerbaren Energieformen, von Technologien zur Bindung von Kohlendioxid und von fortschrittlichen und innovativen umweltverträglichen Technologien,
fortschreitende Verringerung oder schrittweise Abschaffung von Marktverzerrungen, steuerlichen Anreizen, Steuer- und Abgabenbefreiungen und Subventionen, die im Widerspruch zum Ziel des Übereinkommens stehen, in allen Treibhausgase verursachenden Sektoren und Anwendung von Marktinstrumenten,
Ermutigung zu geeigneten Reformen in maßgeblichen Bereichen mit dem Ziel, Politiken und Maßnahmen zur Begrenzung oder Reduktion von Emissionen von nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgasen zu fördern,
Maßnahmen zur Begrenzung oder Reduktion von Emissionen der Treibhausgase des Verkehrsbereiches, die nicht durch das Montrealer Protokoll geregelt sind,
Begrenzung oder Reduktion von Methan-Emissionen durch Rückgewinnung und Nutzung im Bereich der Abfallwirtschaft sowie bei Gewinnung, Beförderung und Verteilung von Energie.

entnommen der Internetseite der Bundesregierung:
http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Kyoto-Protokoll-,12011/Kyoto-Protokoll-allgemein.htm

 


 

 

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