|
Aufgrund der Verordnung vom 11. April 2007
(Orden de Incentivo del 11.Abril 2007) kann man eine finanzielle
Förderung zwischen 30 - 50% für solarthermische Anlagen,
sowie für Fotovoltaikanlagen beantragen.
Innerhalb dieser Verordnung sind die Solarprojekte dem Programm
PROSOL zugeordnet. Diese Fördergelder sind kompatibel mit anderen
Fördergeldern (z.B. Förderungen von IDAE oder der EU).
Das Programm PROSOL ist Teil des Regionalen Entwicklungsprogramms
für erneuerbare Energien. Mit diesem Programm soll das hohe
Potential der erneuerbaren Energien in Andalusien, mit den Möglichkeiten
der Nutzung von Wind, Sonne, Wasser und Biomasse gefördert
werden.
Normalerweise übernehmen die Installationsfirmen
die Beantragung der Fördergelder. Zu beachten ist, das, um
die entsprechenden Förderungen zu erhalten, die Installation
durch eine "Authorisierte Firma" erfolgen muss. Diese
Firmen sind in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt worden. In
der Provinz Granada gibt es fast 50 Authorisierte
Firmen.
Im Falle der Fotovoltaikanlagen
kann abgesehen von der finanziellen Hilfe für die Installation
der Anlage, der solarerzeugte Strom an das Stromunternehmen (in
Granada: Endesa) verkauft werden.
Von den Subventionen ausgeschlossen sind die sogenannten Sonnengärten
(Huertos Solares).
Die wichtigsten nicht wirtschaftlich arbeitenden
Ansprechpartner für die Unterstützung und Finanzierung
von Installationen in Andalusien sind die
AAE (Agencia Andaluza de la Energía) und die AEG
(Agencia Provincial de la Energía de Granada) mit Sitz in
Granada.
WER KANN VON DEN SUBVENTIONEN PROFITIEREN?
Firmen
mit Sitz in Andalusien, insbesondere die PYMES
Vereinigungen, Assoziationen und Stiftungen
Lokale Administrationen
Bürger, sowie Bürgergruppen
GEFÖRDERTE PROJEKTE
Neben Biothermie, Windkraft und anderen:
Solarthermische und Fotovoltaische Anlagen
FRISTEN
Stichtag für die Vorlage der Bewerbung um die Subvention war
der 30. November 2007.
Eine neue Resolution, die am 29.September
im BOE veröffentlicht wurde verlängert die Frist zur Einreichung
der Bewerbungen um 12 Monate.
Neuer Fristtermin: 26.
September 2008 .
Solarthermie:
Für Solarthermische Anlagen kann man
eine Förderung der Installationen bis zu 50 % erhalten. Der
"normale" Förderbetrag beträgt 30 - 40%. Er
kann sich jedoch auf bis zu 50% erhöhen, wenn bestimmte Gegenheiten
erfüllt sind, wie z.b. der Charakter des Projektes ist innovativ
oder befindet sich in einem Schutzgebiet oder zeugt von einer besonderen
architektonischen Einbindung...
Projekte die aufgrund der neuen Bauvorschrift
aus dem Jahr 2006 (Código Técnico de la Edificación)
verpflichtet sind Warmwasser mit Solarthermie zu erzeugen werden
nicht mehr subventioniert.
|