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Förderung in der Comunidad Autónoma Andalucia

 

Aufgrund der Verordnung vom 11. April 2007 (Orden de Incentivo del 11.Abril 2007) kann man eine finanzielle Förderung zwischen 30 - 50% für solarthermische Anlagen, sowie für Fotovoltaikanlagen beantragen.
Innerhalb dieser Verordnung sind die Solarprojekte dem Programm PROSOL zugeordnet. Diese Fördergelder sind kompatibel mit anderen Fördergeldern (z.B. Förderungen von IDAE oder der EU).
Das Programm PROSOL ist Teil des Regionalen Entwicklungsprogramms für erneuerbare Energien. Mit diesem Programm soll das hohe Potential der erneuerbaren Energien in Andalusien, mit den Möglichkeiten der Nutzung von Wind, Sonne, Wasser und Biomasse gefördert werden.

Normalerweise übernehmen die Installationsfirmen die Beantragung der Fördergelder. Zu beachten ist, das, um die entsprechenden Förderungen zu erhalten, die Installation durch eine "Authorisierte Firma" erfolgen muss. Diese Firmen sind in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt worden. In der Provinz Granada gibt es fast 50 Authorisierte Firmen.
Im Falle der Fotovoltaikanlagen kann abgesehen von der finanziellen Hilfe für die Installation der Anlage, der solarerzeugte Strom an das Stromunternehmen (in Granada: Endesa) verkauft werden.
Von den Subventionen ausgeschlossen sind die sogenannten Sonnengärten (Huertos Solares).

Die wichtigsten nicht wirtschaftlich arbeitenden Ansprechpartner für die Unterstützung und Finanzierung von Installationen in Andalusien sind die AAE (Agencia Andaluza de la Energía) und die AEG (Agencia Provincial de la Energía de Granada) mit Sitz in Granada.

WER KANN VON DEN SUBVENTIONEN PROFITIEREN?
Firmen mit Sitz in Andalusien, insbesondere die PYMES
Vereinigungen, Assoziationen und Stiftungen
Lokale Administrationen
Bürger, sowie Bürgergruppen

GEFÖRDERTE PROJEKTE
Neben Biothermie, Windkraft und anderen:
Solarthermische und Fotovoltaische Anlagen

FRISTEN
Stichtag für die Vorlage der Bewerbung um die Subvention war der 30. November 2007.
Eine neue Resolution, die am 29.September im BOE veröffentlicht wurde verlängert die Frist zur Einreichung der Bewerbungen um 12 Monate.

Neuer Fristtermin: 26. September 2008 .


Solarthermie:

Für Solarthermische Anlagen kann man eine Förderung der Installationen bis zu 50 % erhalten. Der "normale" Förderbetrag beträgt 30 - 40%. Er kann sich jedoch auf bis zu 50% erhöhen, wenn bestimmte Gegenheiten erfüllt sind, wie z.b. der Charakter des Projektes ist innovativ oder befindet sich in einem Schutzgebiet oder zeugt von einer besonderen architektonischen Einbindung...

Projekte die aufgrund der neuen Bauvorschrift aus dem Jahr 2006 (Código Técnico de la Edificación) verpflichtet sind Warmwasser mit Solarthermie zu erzeugen werden nicht mehr subventioniert.

 

Fotovoltaik:

Die Installation von Fotovoltaikanlagen wird in der Provinz Granada, ähnlich wie bei der Solarthermie, mit Subventionen zwischen 30 - 50% gefördert.
Für Fotovoltaikanlagen können weiterhin zinsfreie Kredite in Anspruch genommen werden. Siehe IDAE.

Für netzgekoppelte Systeme ist die Stromeinspeisungsregelung finanziell interessant, die sogenannte

Fotovoltaik-Einspeisung ins Netz:

Aufgrund des europäischen Energieeinspeisungsgesetzes (EEG) ist es jedem Einzelproduzenten von solarer oder anderer erneuerbarer Energie möglich, den erzeugten Strom zu subventionierten Preisen in das bestehende Stromnetz einzuspeisen.So wird in Spanien für Strom aus Fotovoltaikanlagen mehr als ein hundertfaches des jährlich neu festgelegten Referenztarifes für Strom (la Tarifa Media de Referencia-TMR) gezahlt.

Für Installationen bis 100 kW = Festpreis von 0,44 € / kWh
Für Installationen von 100 kW - 10MW = Festpreis von 0,42 € / kWh
Für Installationen größer als 10MW = Festpreis von 0,22 €
/ kWh

Vorraussetzung für die Förderung, ist das die Solaranlage technisch korrekt installiert wird. Der Energieversorger - in Andalusien die Sevillana - ist, wenn die technischen Vorraussetzungen erfüllt sind, verpflichtet den Strom abzunehmen und entsprechend zu vergüten.

Rechenbeispiel:
Installation einer Solaranlage mit 4kWp für ein Wohnhaus
Ertrag: ca. 4.800 KWh/a
Verkaufspreis der Elektrizität: 0,4215 €/kWh (2005)

Finanzierungsmodell
Kosten der Anlage 28.000 €
Initialzahlung des Käufers (20%) 5.600 €
Kredit ICO (80%, 10 Jahre Laufzeit) 22.400 €
Einmaliger Zuschuss IDAE (20%) (begrenzt) 5.600 €
jährliche Rückzahlung des Kredites 2.000 €
jährliche Einnahmen 2.050 €
jährliche Ausgaben Wartung 380 €
Steuererleichterung 10%
Renditesteuer 7%
Daten aus dem Jahr 2005, entnommen der Internetseite IDAE

 

 

Nationale Förderprogramme

Das Programm PROFIT zur Förderung der technischen Forschung (Programa de Fomento de la Investigación Tecnica)
Unterstützung und Subventionen des IDAE- Institutes (Institut für die Diversifizierung und Einsparung von Energie):
Förderung der Fotovoltaikinstallationen : Öffentliche Ausschreibung 2002 zur Akkreditierung der zuständigen Firmen.
Förderung der Solarthermie : Öffentliche Ausschreibung 2002 zur Akkreditierung der zuständigen Firmen.
Plan zur Förderung der Erneuerbaren Energien 2000-2010: Unterstützung für solarthermische Energieanlagen für den Endverbraucher
Plan zur Förderung der Erneuerbaren Energien 2000-2010: Unterstützung für Photovoltaikanlagen für den Endverbraucher
Mehr Information unter http://www.idae.es/

 

Tips zur Antragstellung:

Der Antrag umfasst: die ausgefüllten Anhänge (Anexos) des Orden de Incentivo del 11.Abril 2007, sowie eine kurze Projektbeschreibung.
Es ist ratsam zuerst mehrere der "authorisierten Firmen" zu kontaktieren, um sich über die notwendige Größe der Installation, sowie über die Höhe der Kosten zu informieren. Der Preis der Installation sollte folgendes umfassen:
• Komplette Ausführung der Installation
• Drei Jahre Garantie für die Anlage
• Drei- Jahres Wartungsvertrag für die Anlage
Wenn die Installationsfirma (Authorisierte Firma) mit dem besten Preis/Leistungsverhältnis ausgewählt wurde, müssen die notwendigen Dokumente, entsprechend der Art der Antrages zur Förderung der Solaranlagen beigetragen werden
Die ausführende Firma (oder der Antragsteller) stellt den Antrag in der Delegación Provincial de la Consejería de Innovación, Ciencia y Empresa oder bei der Agenzia Andaluza de Energía. Wenn der Antrag bearbeitet wurde, wird die Antragsentscheidung an die ausführende Firma geschickt
Der Erhalt der Fördergelder erfolgt nach der Fertigstellung der Installation und Prüfung eines Sachverständigen des Fördergeldgebers

Für kleinere Projekte (bis 3000 € Fördersumme) ist die Antragstellung vereinfacht worden.

Noch Fragen? :  info@solarmai.net

 

 

 

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